Mit den folgenden Beispielen wird gezeigt, wo und wie die Sachverständigen der SOG
helfen können:

 

Beispiel 1

In einem neu gebauten Haus ist eine Ölheizung vorgesehen. Nach geltendem
Recht muss die neue Heizung nicht nur vom Schornsteinfeger abgenommen werden,
sondern es ist auch eine Prüfung durch einen VAwS-Sachverständigen vor
Inbetriebnahme vorgeschrieben.

  

Beispiel 2:

Ein Haus mit Ölheizung steht in einem Wasserschutzgebiet. Die Lageranlage
für Heizöl ist prüfpflichtig. Im Bundesland Niedersachsen unabhängig von der
Größe alle fünf Jahre wiederkehrend, in Nordrhein-Westfalen nur bei einem
Nenninhalt über 5.000 Liter.

 

Beispiel 3:

Ein Wirtschaftsunternehmen verwendet Stoffe, die laut Sicherheitsdatenblatt
wassergefährdend sind. Die Anlagen sind überwachungspflichtig, wobei Art und
Umfang der Überwachung von den Stoffen und Mengen abhängen.

 

Beispiel 4:

Ein kommunaler Betrieb (z.B. Kläranlage) lagert und /oder verwendet
wassergefährdende Stoffe wie Fällmittel usw. Die Anlagen sind
überwachungspflichtig,  wobei Art und Umfang der Überwachung von den Stoffen
und Mengen abhängen.

 

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