Mit den folgenden Beispielen wird gezeigt, wo und wie die Sachverständigen der SOG
helfen können:
Beispiel 1
In einem neu gebauten Haus ist eine Ölheizung vorgesehen. Nach geltendem
Recht muss die neue Heizung nicht nur vom Schornsteinfeger abgenommen
werden,
sondern es ist auch eine Prüfung durch einen VAwS-Sachverständigen vor
Inbetriebnahme vorgeschrieben.
Beispiel 2:
Ein Haus mit Ölheizung steht in einem Wasserschutzgebiet. Die Lageranlage
für Heizöl ist prüfpflichtig. Im Bundesland Niedersachsen unabhängig von
der
Größe alle fünf Jahre wiederkehrend, in Nordrhein-Westfalen nur bei einem
Nenninhalt über 5.000 Liter.
Beispiel 3:
Ein Wirtschaftsunternehmen verwendet Stoffe, die laut Sicherheitsdatenblatt
wassergefährdend sind. Die Anlagen sind überwachungspflichtig, wobei Art
und
Umfang der Überwachung von den Stoffen und Mengen abhängen.
Beispiel 4:
Ein kommunaler Betrieb (z.B. Kläranlage) lagert und /oder verwendet
wassergefährdende Stoffe wie Fällmittel usw. Die Anlagen sind
überwachungspflichtig, wobei Art und Umfang der Überwachung von den
Stoffen
und Mengen abhängen.