Tätigkeitsbereiche
Ausbildung
Die Sachverständigen der SOG bilden aus:
- Sachkundige Personen für die Eigenüberwachung
von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
- Sachkundige Personen zum Einsatz in
Fachbetrieben nach § 19 l WHG
- Fahrer für Fahrzeuge zum Transport gefährlicher
Güter auf der Straße

Beratung
Die Sachverständigen der SOG beraten:
- bei der Planung von Anlagen für den Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
- bei der Auswahl von geeigneten Materialien,
Methoden und Verfahren
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- bei der Sanierung von Anlagen
- bei der Stilllegung von Anlagen

Planung
Die Sachverständigen der SOG planen:
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
nach Vorgaben des Betreibers unter Berücksichtigung
aller fach- und branchenspezifischen Sonderheiten
- Maßnahmenkataloge für die Umsetzung
von Auflagen aus Gründen des Gewässerschutzes

Prüfung
Die Sachverständigen der SOG prüfen Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen nach den Vorgaben der VAwS:
- vor Inbetriebnahme
- nach wesentlichen Änderungen
- wiederkehrend im gesetzlich vorgeschriebenen
Rhythmus
- zur Stilllegung
- auf Anordnung durch Behörden

Überwachung
Die Sachverständigen der SOG überwachen:
- Fachbetriebe nach §19l WHG
- überwachungsbedürftige Baustellen
